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Dienstleistungen - Asset Management & Consulting Services

Informationen über AMCS Asset Management & Consulting Services GmbH, Zürich

Die nachfolgenden Angaben dienen der Erfüllung der Informationspflichten von Finanzdienstleistern gegenüber ihren Kunden gemäss Art. 8f. des Finanzdienstleistungsgesetzes («FIDLEG»). Die Informationen erfolgen weder zu Werbezwecken noch stellen diese ein Angebot für Finanzdienstleistungen oder Finanzinstrumente dar.

1. Bewilligungsstaus

A.

Die AMCS Asset Management & Consulting Services GmbH (die «Gesellschaft») ist eine unabhängige Vermögensverwaltungsgesellschaft bewilligt durch die FINMA.

B.

Die Gesellschaft hat Ihren Sitz an der Flössergasse 10 in 8001 Zürich.

C.

Die Gesellschaft ist hauptsächlich im Bereich der gewerbsmässigen Vermögensverwaltung für individuelle Kunden tätig.

D.

Die Gesellschaft wird von der AOOS – Schweizerische Aktiengesellschaft für Aufsicht, Zürich beaufsichtigt.

2. Ombudsstelle

In Übereinstimmung mit Art. 74ff. FIDLEG ist die Gesellschaft der Ombudsstelle OFS Ombud Finanz Schweiz angeschlossen. Bei Streitigkeiten mit der Gesellschaft können Privatkunden im Sinne von Art. 4 Abs.2 FIDLEG sowie professionelle Kunden im Sinne von Art. 5 Abs. 1 FIDLEG ein Vermittlungsverfahren durch die Ombudsstelle einleiten.

3. Aufrechterhaltung des Kontakts

Die Gesellschaft und dessen Kunden sind verpflichtet, miteinander in Kontakt zu bleiben und sich über Änderungen ihrer Kontaktangaben gegenseitig unverzüglich zu informieren.

4. Geschäftstätigkeit der Gesellschaft

A.

Die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft umfasst insbesondere die diskretionäre Vermögensverwaltung im Sinne von Art. 3 lit. C Ziffer 3 FIDLEG. Zur Ausübung der Mandate lässt sich das Finanzinstitut von den Kunden gegenüber den jeweiligen Depotbanken bevollmächtigen.

B.

Die Vermögensverwaltung erfolgt jeweils gestützt auf einem mit dem Kunden schriftlich abgeschlossenen Vertrag, der sämtliche Informationen zu Wesensmerkmalen, Funktionsweise, Rechten und Pflichten der Parteien sowie zu den Risiken der erbrachten Finanzdienstleistung enthält.

C.

Execution-Only-Vertrag (ExO): Sofern ein Kunde dies wünscht, führt die Gesellschaft die Transaktionen bloss nach Genehmigung/Auftrag durch den Kunden aus.

5. Risiken in Bezug auf Finanzdienstleistungen

Die mit den erbrachten Dienstleistungen verbundenen Risiken werden den Kunden jeweils vor Vertragsabschluss erläutert. Die Kunden sind gebeten, die zur Verfügung gestellten Informationen, insbesondere die Broschüre «Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten» der Schweizerischen Bankiervereinigung (www.swissbanking.ch/de/downloads), sorgfältig durchzulesen und sich bei Fragen an die Gesellschaft zu wenden.

6. Kosteninformationen

Im Zusammenhang mit den von der Gesellschaft erbrachten Dienstleistungen fallen Kosten und Gebühren an. Diese werden den Kunden vor Vertragsabschluss offengelegt und in den Verträgen detailliert geregelt.

7. Drittvergütungen

Im Rahmen der Erbringung von Finanzdienstleistungen kann der Vermögensverwalter Entschädigungen von Dritten entgegennehmen. Der Vermögensverwalter klärt seine Kunden über die Art, den Umfang, die Berechnungsparameter und die Bandbreiten von Entschädigungen durch Dritte, welche dem Vermögensverwalter bei der Erbringung der Finanzdienstleistung zufliessen können, auf. Grundsätzlich verzichtet der Kunde auf die Entschädigung durch Dritte und der Vermögensverwalter behält diese ein. Der Vermögensverwalter hat entsprechende interne Massnahmen getroffen, um daraus entstehende Interessenkonflikte zu vermeiden.

Vermittler, welche der Gesellschaft Kunden vermitteln, erhalten einen Anteil der Verwaltungsgebühren/Spesenentschädigung von der Gesellschaft ausbezahlt. Dem Kunden entstehen daraus keine Zusatzkosten.

8. Beteiligung an und wirtschaftliche Bindungen zu Dritten

Es bestehen keine wirtschaftlichen Bindungen der Gesellschaft zu Dritten, die im Zusammenhang mit der Erbringung der Finanzdienstleistungen zu einem Interessenkonflikt gegenüber führen könnten.

9. Berücksichtigtes Marktangebot

Die Gesellschaft berücksichtigt bei der Erbringung von Finanzdienstleistungen einzig Finanzinstrumente von Dritten.

10. Umgang mit Interessenkonflikten

Die Gesellschaft trifft die notwendigen Vorkehrungen, um Interessenkonflikte zwischen ihr bzw. ihren Mitarbeitern und ihren Kunden zu vermeiden und die Kunden vor Nachteilen zu schützen. Lässt sich ein Interessenkonflikt nicht vermeiden, wird er den Kunden offengelegt.